Grundsätze für die Videografie
Videografie im Kontext von Aus- und Fortbildung
- Die Nutzung der Videografie in der Lehrerbildung hat berufsethische Implikationen. Der Videospiegel kann zur Bedrohung werden, wenn er in asymmetrischen Situationen zur Perfektionierung eines Defizitansatzes genutzt wird – diese Gefahr sollte den Aus- und Fortbildern in besonderer Weise bewusst sein!
- Die an der Lehrerbildung Beteiligten begegnen sich im gegenseitigen Respekt und finden Umgangsformen, die in nicht verletzender Weise Rückmeldungen über Verhaltensweisen und Einstellungen gestatten. Sie bilden ein ´reflecting team´.
- Es gilt das Prinzip der Nachfrageorientierung. Der Einsatz orientiert sich an dem Bedarf und dem Bildungsstand des Lehrenden; er / sie entscheidet, in welchem Setting und in welcher Form er / sie die Videografie einsetzen möchte.
- Die videografierten Personen haben das Recht am eigenen Videobild. Die Video-Aufnahmen sind ihr Eigentum; sie entscheiden, ob und wie damit umgegangen wird.
- Auch wenn in der Hauptsache der Lehrer gefilmt wird und die Schülerinnen und Schüler nicht im Fokus der Aufnahme stehen, sollten sie informiert und ihnen transparent gemacht werden, warum und zu welchem Zweck eine Videokamera im Klassenraum steht. Selbstverständlich sollte der Schulleiter vorab informiert werden; das Info-Heft hält alle notwendigen Informationen bereit und gibt entsprechende Argumentationshilfen.
- Die Aus- bzw Fortbilder sollten selbst Erfahrungen mit der Videografie sammeln. So können eigene Aufnahmen von Unterrichtsstunden für die Seminararbeit zur Verfügung gestellt werden, videografierte Nachbesprechungen bieten die Möglichkeit eines Diskurses unter Seminarausbildern über die Durchführung und Zielsetzung von Beratung. Auch die Moderation einer Fortbildung steht der Videografie gewinnbringend offen.
- Im Rahmen eines Seminarkonzeptes sollten die Möglichkeiten einer videogestützten Lehrerbildung erörtert werden. Entsprechende Fortbildungsprogramme werden von dem UiD-Team angeboten.